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Mit Ministerialverordnung vom 29. Dezember 1999 wurden die bedeutenden Güter, für die der verminderte MwSt-Satz nur beschränkt anwendbar ist, wie folgt festgelegt: - Personen- und Lastenaufzüge, - interne und externe Fenster und Türen, - Heizkessel, - Videosprechanlagen, - Klima- und Belüftungsanlagen, - sanitäre Anlagen und Armaturen für das Bad Sicherheitsanlagen....
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