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Rom – Die Einnahmenagentur hat kürzlich ein umfangreiches Rundschreiben von mehr als 60 Seiten zum zweijährigen Vorab-Vergleich erlassen (Rundschr. Nr. 18/E vom 17. September 2024). Die verschiedenen Kapitel betreffen allgemeine Aspekte über Zulassung, Ausschluss und Beendigung des Vergleichs, die Anpassung und die Berechnung der Ersatzsteuern sowie den Aufschlag auf die Vorauszahlung. Ein weitere...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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