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Rom – Mit dem Maßnahmenpaket für Arbeit und Soziales (Artikel 39-bis, G.D. 48/2023) ist – beschränkt für den Zeitraum vom 1. Juni bis zum 21. September 2023 – eine Steuerbegünstigung für die Arbeitnehmer:innen im Bereich Tourismus (Bars und Restaurants, Beherbergungsbetriebe, Diskotheken sowie Thermalbäder) eingeführt worden, die von der öffentlichen Hand finanziert wird (siehe SWZ 27/23, nachzule...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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