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Rom – Mit der sogenannten Vereinfachungsverordnung (Art. 9 DL Nr. 73/2022) wird unter anderem ein Teil der Bestimmungen über die Scheingesellschaften abgeschafft. Dies betrifft im Einzelnen die verlustträchtigen Gesellschaften, die in den vorangegangenen fünf Steuerperioden Steuerverluste erwirtschaftet haben oder die für vier Jahre Steuerverluste erlitten und in einem Jahr nicht die vorgesehenen ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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