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Rom – Mit der sogenannten Vereinfachungsverordnung ist kürzlich eine wesentliche Vereinfachung für die Berechnung der Wertschöpfungssteuer Irap vorgesehen worden (Art. 10 DL Nr. 73/2022). Wir haben darüber in der Ausgabe vom 8. Juli 2022 berichtet. Nun hat dazu die Einnahmenagentur mit Erlass (Nr. 40/E vom 15. Juli 2022) in Stichworten die Neuerungen erläutert und die geänderten Anweisungen für di...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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