Bozen – Der Roboter führt das Kind an der Hand. Dasselbe reißt sich plötzlich los, stolpert und stößt sich mit dem Kopf an einer Tischkante. Lebensgefährliche Verletzungen sind die Folge. Hat der intelligente Kindergärtner aus Aluminium und Plastik nicht aufgepasst? Ein dummer Zufall? Oder war die Maschine einfach nicht gut programmiert?
Es ist ein Szenario, wie es in einigen Jahren vielleicht in einem Kindergarten im Silicon Valley spielen könnte. Roboter haben die immer anspruchsvoller und anstrengender werdende Kinderbetreuung übernommen. Rein technisch wäre die Bewältigung einer solchen Aufgabe für intelligente Maschinen aus heutiger Sicht schon möglich. Aus rechtlicher Sicht ist sie es nicht. Darauf machte kürzlich die International Bar Association (IBA) aufmerksam, ein weltweiter Verband von Anwälten und Anwaltskammern. Denn es gebe – so die IBA – vom Gesetzgeber noch nicht im Ansatz Klarheit darüber, wie die Regelung der Verantwortung im Zusammenhang mit dem Einsatz von Maschinen aussehen soll. Eine IBA-Studie kam zu dem Ergebnis, dass großer Handlungsbedarf für den Gesetzgeber besteht. Dieser müsse etwa festlegen, dass bestimmte Tätigkeiten wie zum Beispiel die Betreuung von Babys und Kleinkindern ausschließlich durch Menschen zu erfolgen haben.
Die Überlegungen klingen so banal wie futuristisch, aber die IBA steht mit ihren Überlegungen nicht alleine da. Spätestens seit dem Sieg der künstlichen Intelligenz in dem zum ultimativen Kräftemessen zwischen Mensch und Maschine hochstilisierten Go-Spiel vor einem Jahr (die SWZ hat berichtet, siehe SWZ 12/16, nachzulesen auf SWZonline oder mit der SWZapp) wurden immer mehr Stimmen laut, die eine zeitige und komplette Adaptierung der geltenden Rechtssysteme in Hinblick auf die sich verändernde Realität fordern. Zu den prominentesten Mahnern gehören unter anderem der Physiker Stephen Hawking oder Tesla-Chef Elon Musk. Sie hatten schon vor mehr als zwei Jahren mit mehr als 8000 Experten einen offenen Brief unterzeichnet, in dem vor den Gefahren der schlauen Software gewarnt wurde. Die Botschaft: Die Forschung müsse sicherstellen, dass künstliche Intelligenz (KI) der Gesellschaft nütze und nicht schade.
Doch wie lässt sich das genau sicherstellen? Können Unfälle, Fehlfunktionen oder womöglich dem Menschen gegenüber feindseliges Verhalten aufseiten der selbstlernenden Maschinen generell ausgeschlossen werden? Und vor allem: Was passiert, wenn’s passiert? Bislang gibt es nur auf einzelne Felder begrenzte Ansätze, in denen ethische und damit zusammenhängende rechtliche Fragen diskutiert werden. So haben etwa Amazon, Microsoft, Facebook oder IBM eine Initiative namens „Partnership on AI“ (Artificial Intelligence) gegründet. Tesla-Chef Musk wiederum will mit seinem Projekt „Open AI“ die Entwicklung von menschenfreundlicher KI voranbringen. Google hat ein eigenes Ethikboard eingerichtet, um die Folgen von KI für die Gesellschaft zu ermitteln.
Angesichts der möglichen Einsatzfelder von Robotern betreffen die Überlegungen aber nicht nur Haushaltsroboter oder selbstfahrende Autos. Auch Kriegsroboter, medizinische Apparaturen, mögliche Sexroboter oder denkende und optimierende Systeme in Fabriken, die aufgrund von Algorithmen funktionieren, können Schäden verursachen oder „ethisch falsch“ handeln, wie Erfahrungen aus der Theorie und Praxis zeigen. Aus diesem Grund gibt es etwa in Deutschland Bestrebungen, allgemeine und verbindliche Ethikräte zu installieren. Eine Vordenkerin auf dem Gebiet ist Prof. Ina Schieferdecker, Institutsleiterin des Fraunhofer-Institutes für Offene Kommunikationssysteme Fokus, die für die Einführung eines nationalen Digitalisierungsrates eintritt: „Es können nicht nur die Unternehmen sein, die sich mit der ethisch-moralischen Dimension der Digitalisierung befassen. Denn hier geht es nicht nur um Einzelbereiche wie das automatisierte Fahren. Digitalisierung durchdringt ja alle unsere Lebensbereiche. Die physische und die digitale Welt verschmelzen miteinander – da braucht es klare Regeln, wie das ablaufen soll.“ Schieferdecker plädiert für die Bildung eines Expertenrates, bestehend aus Juristen, Soziologen, Geisteswissenschaftlern und Politikern, die ein Regelwerk für die Digitalisierung aufstellen sollen. Der Leitgedanke dahinter: Nicht den einzelnen Unternehmen oder den Programmierern soll die moralische Kontrolle obliegen, sondern der Allgemeinheit.
Noch gibt es überhaupt keinen Fahrplan für die Installation eines solchen Ethikrates. Doch wie konkret und aktuell das Thema ist, zeigt auch die in Deutschland aufgekommene Debatte um die Haftung bei Unfällen durch automatische Maschinen. So kam der „Ausschuss Digitale Agenda“ des Deutschen Bundestages im März 2017 zum Schluss, dass „die technologische Entwicklung eine Neuregelung von Haftungsfragen und Versicherungsmodellen erfordere.“ Was das bedeuten könnte, machte ein Informatikexperte im Bundestag klar: Die beste Lösung für Haftungsrisiken beim Einsatz der künstlichen Intelligenz in Unternehmen und im Privatleben sei die Schaffung neuer Pflichtversicherungen.
Das große Problem sehen die Experten laut dem Bundestagsausschuss jedoch in der strafrechtlichen Haftung, die im Vergleich zur zivilrechtlichen ungleich schwieriger zu regeln ist. So diskutierten die Experten im Ausschuss heftig darüber, ob Maschinen oder Roboter zu Rechtssubjekten erklärt werden sollten, um so die Frage der Haftung hinreichend zu klären. Gegner lehnen die Idee mit der Begründung ab, Maschinen könnten nicht im klassischen Sinn verantwortlich sein.
Insgesamt – so schreibt der Deutsche Bundestag – seien sich jedoch die Experten, darunter auch Frank Kirchner, Direktor des Forschungszentrums für künstliche Intelligenz (DFKI), darüber einig, dass die künstliche Intelligenz auf europäischer Ebene reguliert werden soll, allerdings mit Vorsicht. „Europa dürfe kein technologiefeindlicher Ort werden“, heißt es in der Stellungnahme. Den Hintergrund dieser Aussage bilden Standortsorgen: das Technologie-Vorzeigeland Deutschland hinkt im Bereich der künstlichen Intelligenz den USA, China und Großbritannien bereits ordentlich hinterher.
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„Eine gesellschaftliche Revolution“