Den SWZ-Newsletter abonnieren
Rom – Die Mitteilung von Eingangsumsätzen bis zu 5.000 Euro kann aufgrund einer Änderung in der sogenannten Vereinfachungsverordnung (Art. 12 DL Nr. 73/2022) unterbleiben. Die Erleichterung betrifft allerdings nur die Erwerbe von Lieferungen und Leistungen mit Leistungsort im Ausland, die also nicht in Italien steuerbar sind. Die Schwelle gilt für den einzelnen Erwerb, einschließlich der ausländis...
Flexi-Abo
Hier können Sie sich einen Überblick über die Abo-Optionen der SWZ verschaffen.
Sie haben bereits ein Abo? Hier anmelden
Sie haben bereits ein Abo, aber noch keine Zugangsdaten? Oder Probleme beim Einloggen?
Dann schicken Sie uns bitte hier eine Nachricht
Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
Innsbrucker Straße 23
39100 Bozen
Italien
info@swz.it
(+39) 0471 973 341
Diese Website verwendet Cookies während Sie durch die Website navigieren, um Ihre Erfahrungen zu verbessern. Für die Funktionalität der Website verwenden wir technische Cookies und für anonyme Statistiken Marketing Cookies. Durch das Klicken auf Akzeptieren, stimmen sie automatisch den Marketing Cookies zu, außer sie haben diese deaktiviert.