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Rom – Seit dem 1. Juli 2023 greifen die Bestimmungen der Sportreform auch für das Arbeits- und Sozialrecht. Speziell die Amateursportvereine sehen sich jetzt mit den konkreten Auswirkungen konfrontiert. Eingefügt worden sind im Rahmen der Änderungen auch einige wichtige Bestimmungen für die Behindertensportler:innen, die ab 2024 in Kraft treten (neuer Artikel 28-bis, GVD 32/2021 – Freistellungen u...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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