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Rom – Mit dem Gesetz Nr. 81/2017 ist auch das sogenannte Smart Working („lavoro agile“) geregelt worden (siehe SWZ Nr. 22/2017, nachzulesen auf SWZonline und über die SWZapp). Dabei handelt es sich um keine neue Vertragsform, sondern lediglich um eine andere Modalität zur Ausführung des Arbeitsverhältnisses. Fachleute verstehen darunter ein zeitlich und örtlich flexibles Arbeiten unter intensiver ...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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