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Rom – Im Rahmen der Arbeitsmarktreform wurde mit dem GVD Nr. 148/2015 auch die Lohnausgleichskasse neu geregelt. Die SWZ hat mehrfach darüber berichtet, wie schwer die Umsetzung der Neuerungen sowohl für das Inps als auch für Unternehmen, Berater und Arbeitgeberverbände ist. Speziell zu Beginn wurde bei der Übermittlung des Antrages auf Lohnausgleich eine sehr kurze Frist (spätestens 15 Tage nach ...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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