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Rom – Mit dem Wiederaufbaudekret (G.D. Nr. 34/2020) ist im Wesentlichen eine sinnvolle Vereinheitlichung der verschiedenen Fristenaufschübe der im Zeitraum von Februar bis Juni 2020 ausgesetzten Pflichten zur Zahlung von Sozialbeiträgen und Lohnsteuern erfolgt (ohne Anwendung von Verzugszinsen oder Bußgeldern). Der neue Stichtag für die Einzahlung der geschuldeten Beträge (einmalig oder mit Beginn...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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