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Fristaufschübe im Notstand: Die Übersicht nicht verlieren

KRISENHILFE – Die verschiedenen Eildekrete und Notstandsmaßnahmen sehen auch eine Reihe von Fristenaufschüben für die Zahlung von Sozialbeiträgen und Steuern vor, damit Arbeitgeber und Selbstständige etwas mehr Liquidität zur Verfügung haben. Dafür sind den Versicherungsinstituten eine Reihe von Informationen zu liefern.

Josef Tschöll von Josef Tschöll
12. Juni 2020
in Arbeitsrecht
Lesezeit: 5 mins read

Foto: Shutterstock

Rom – Mit dem Wiederaufbaudekret (G.D. Nr. 34/2020) ist im Wesentlichen eine sinnvolle Vereinheitlichung der verschiedenen Fristenaufschübe der im Zeitraum von Februar bis Juni 2020 ausgesetzten Pflichten zur Zahlung von Sozialbeiträgen und Lohnsteuern erfolgt (ohne Anwendung von Verzugszinsen oder Bußgeldern). Der neue Stichtag für die Einzahlung der geschuldeten Beträge (einmalig oder mit Beginn...

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Ausgabe 23-20, Seite 12

Josef Tschöll

Josef Tschöll

Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.

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