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Rom/Bozen – Das Inps hat wieder die verschiedenen Pflichten zur Entrichtung der Beiträge bekannt gegeben. Die in mehreren Rundschreiben enthaltenen Klärungen betreffen die Einkommensgrenzen bei Arbeitnehmern, die Werte für die freiwillige Weiterversicherung, die Beitragssätze bei Selbstständigen und Hausangestellten sowie jene in der Landwirtschaft. Aufgrund der Pensionsreform der damaligen Arbeit...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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