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Rom – Bei den Familienzulagen (assegno per il nucleo familiare – anf) handelt es sich um eine Fürsorgeleistung des Inps aufgrund der Bestimmungen des G.D. Nr. 69/1988 sowie des D.P.R. Nr. 797/1955 (Einheitstext für die Familienzulagen). Einen Anspruch auf diese Leistung haben grundsätzlich Arbeitnehmer und Rentner, sofern die entsprechenden Voraussetzungen (Familienangehörige, Einkommen, besondere...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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