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Rom – Die sogenannte Vereinfachungsverordnung enthält eine wesentliche und aus praktischer Sicht sehr nützliche Vereinfachung in Bezug auf die periodengerechte Erfassung von Aufwendungen und Erlösen und die Behebung der entsprechenden steuerlichen Fehler (Art. 8 DL Nr. 73/2022). Die Neuerung ergibt sich durch eine Ergänzung der Bestimmung über die sogenannte verstärkte Maßgeblichkeit des Jahresabs...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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