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Einfachere Berichtigung von Fehlern im Jahresabschluss

VEREINFACHUNGSVERORDN – Der bisherige starre Grundsatz der perioden­gerechten Zurechnung wird steuerlich aufgeweicht. Etwaige Fehler können im Jahr berücksichtigt werden, in welchem sie in der GuV-Rechnung erfasst werden. Eine Ergänzungserklärung ist nicht mehr erforderlich.

Walter Großmann von Walter Großmann
15. Juli 2022
in Steuern & Recht
Lesezeit: 3 mins read

Die Neuerung gilt ab der Steuerperiode 2022 bzw. ab der zum 21. Juni 2022 laufenden Steuerperiode (Foto: Shutterstock)

Rom – Die sogenannte Vereinfachungsverordnung enthält eine wesentliche und aus praktischer Sicht sehr nützliche Vereinfachung in Bezug auf die periodengerechte Erfassung von Aufwendungen und Erlösen und die Behebung der entsprechenden steuerlichen Fehler (Art. 8 DL Nr. 73/2022). Die Neuerung ergibt sich durch eine Ergänzung der Bestimmung über die sogenannte verstärkte Maßgeblichkeit des Jahresabs...

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Ausgabe 27-22, Seite 9

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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