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Rom – Auch für den Steuerzahler kann es interessante Brückentage geben, die uns zum Teil für den seit vielen Jahren erstmals nicht gewährten Zahlungsaufschub vom 30. Juni auf den 20. Juli entschädigen. Dies ergibt sich aus den Wochenenden von Ende Juli und vom 20. August, durch die alle in diesen Zeitraum fallenden Zahlungen auf den 22. August verschoben werden. Für den Fiskus wäre vielleicht der ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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