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Rom – Die im Stabilitätsgesetz 2016 eingeführte Regelung für die variablen Ergebnisprämien, welche einer Pauschalbesteuerung von zehn Prozent unterliegen, ist weiterhin eine offene Baustelle, an der herumgebastelt wird. Die SWZ hat mehrfach über die Einführung und operative Umsetzung dieser Möglichkeit berichtet (nachzulesen auf SWZonline und über die SWZapp). Gemäß den Bestimmungen (Art. 1, Absät...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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