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Rom – Laut einer Mitteilung auf dem Portal der Energiebehörde ENEA ist die Meldefrist für die im Jahr 2018 durchgeführten und fertiggestellten Wiedergewinnungsarbeiten vom 19. Februar auf den 1. April 2019 aufgeschoben worden (anscheinend aufgrund von Funktionsstörungen auf dem Portal). Es handelt sich hier im Einzelnen um die neue Meldepflicht für die „normalen“ Wiedergewinnungsarbeiten, für welc...
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