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Bozen/Rom – Die Vertragsparteien sind verpflichtet, den Vertrag nach Treu und Glauben durchzuführen. Hierzu gehört auch die Pflicht, den Vertragspartner über etwaige Schwierigkeiten in der Vertragserfüllung möglichst zeitnah in Kenntnis zu setzen. Im Anschluss daran sollte unbedingt ein Versuch unternommen werden, eine einvernehmliche Lösung hinsichtlich des Fortbestandes des Vertragsverhältnisses...
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