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Die steuerlichen Erleichterungen im Bereich der Wiedergewinnungsarbeiten kehren voraussichtlich wieder zum Ausgangspunkt des Vorjahres zurück. Es handelt sich dabei im Einzelnen um den verminderten MwSt von 10 Prozent für die ordentlichen und außerordentlichen Instandhaltungsarbeiten auf Wohngebäuden, sowie um den Absetzbetrag von 36 Prozent für die Ausgaben zur Wiedergewinnung.
Die Änderungen wer...
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