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Das Staatsgesetz Nr. 431 aus dem Jahre 1998 hat die Mietverträge für Wohnungen neu geregelt und sieht freie sowie begünstigte Mietverträge vor. Die freien Verträge unterliegen keinerlei Beschränkungen und werden für mindestens vier Jahre mit der Pflicht zur Verlängerung um weitere vier Jahre abgeschlossen, sofern kein Eigenbedarf angemeldet wird. Begünstigte Verträge dagegen können nur unter besti...
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