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Rom – Die Regierung hat mittels Eilverordnung ein zweites Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Unternehmen und zur Liquiditätsbeschaffung erlassen. Die Verordnung mit 44 Artikeln (DL Nr. 23 vom 8. April 2020) ist im Staatlichen Amtsblatt vom 8. April veröffentlicht worden und am Folgetag in Kraft getreten. Die Verordnung enthält verschiedene Maßnahmen für die Liquiditätsbeschaffung, für Beihilfen ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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