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Rom – Die sogenannte Liquiditätsverordnung (DL Nr. 23/2020) sieht verschiedene andere steuerliche Bestimmungen vor. Es handelt sich zum Teil um Ergänzungen und die Erweiterung von früheren Maßnahmen (unter anderem DL Nr. 18/2020), und zum anderen um die Korrektur von Bestimmungen des Haushaltsgesetzes. Nachstehend in Stichworten die wichtigsten Neuerungen (in Klammern jeweils der Artikel der Eilve...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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