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Rom – Aufgrund des Wochenendes ist heuer die zweite Vorauszahlung bis Montag, 1. Dezember 2025, vorzunehmen. Sie betrifft die Einkommensteuern Irpef und Ires, die Wertschöpfungssteuer Irap, die Vermögensteuern (Ivie und Ivafe) und die Rentenbeiträge der Handwerker und Kaufleute. Zusätzlich geschuldet sind auch die Ersatzsteuern für die pauschalierten Unternehmen sowie die Einheitssteuer für die Mi...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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