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Zweite Vorauszahlung (2): Neuerungen und Ausnahmen

ZWEITE VORAUSZAHLUNG (2) – Drei wichtige Sonderbestimmungen: Kleinunternehmen und Freiberufler können unter bestimmten Voraussetzungen einen Fristaufschub bis 30. April 2021 beanspruchen. Man kann dann die zweite Vorauszahlung mit Bezug auf die tatsächliche Steuerschuld berechnen.

Walter Großmann von Walter Großmann
20. November 2020
in Steuern & Recht
Lesezeit: 4 mins read
Freistellungsbescheinigung für Lohnsteuern aus Werkverträgen

Foto: Shutterstock

Rom – Für die Berechnung und Abführung der Ende November für die Steuerperiode 2020 fälligen Steuervorauszahlungen sind infolge der Corona-Maßnahmen drei wichtige Neuerungen zu verzeichnen. Sie betreffen im Einzelnen:

den möglichen Fristaufschub bis 30. April 2021, die Toleranzgrenze von 20 Prozent bei Berechnung mit Bezug auf die für 2020 erwartete Steuer, den Nachlass der ersten Rate der IRAP-V...

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Ausgabe 45-20, Seite 10

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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