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Rom – Eine der von der politischen Wirkung her wichtigsten Maßnahmen im Stabilitätsgesetz 2016 betrifft die Befreiung der Hauptwohnungen von den Gemeindeimmobiliensteuern IMU und TASI (Art. 4 Abs. 9-12 des Entwurfes). Davon ausgenommen sind jedoch die Luxuswohnungen in Palästen und Schlössern (Kat. A/1, A/8 und A/9). Diese Bestimmung betrifft allerdings nicht die in Südtirol und im Trentino belege...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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