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Rom – Bei der Einnahmenagentur weiß die linke Hand oft nicht was die rechte tut. Dies hat sich unlängst im Zusammenhang mit der unentgeltlichen Aufwertung von Hotelgebäuden ergeben: Die Liquiditätsverordnung des vergangenen Jahres (Art. 6-bis DL Nr. 23/2020) hat u.a. für die im Hotel- und Thermalbereich tätigen Unternehmen die Möglichkeit einer unentgeltlichen Aufwertung vorgesehen. In der Auskunf...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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