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Bozen/Rom - Mit dem Dekret Nr. 66/2003 (abgeändert durch Dekret Nr. 213 vom August 2004) ist eine neue Urlaubsregelung für die Arbeitnehmer/innen eingeführt worden. Kernpunkte der neuen Regelung sind die Bestimmungen, dass jedem Arbeitnehmer ein jährlicher Urlaub von mindestens vier Wochen zusteht (die Kollektivverträge kö;nnen auch mehr vorsehen); dass von den erwähnten vier Wochen mindestens z...
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