Bozen – Bis zum 65. Lebensjahr zu arbeiten ist nicht nur eine physische, sondern auch eine psychische Frage, vor allem dann, wenn bereits die Möglichkeit besteht, in den Ruhestand zu gehen: Einige schaffen es weiterzumachen, andere wiederum können dies nicht mehr und beschließen, sich aus der Arbeitswelt zurückzuziehen.
Wie möglich und wünschenswert ist es also, seinen Beruf bis zu einem so hohen Alter auszuüben? Das Arbeitsförderungsinstitut (Afi) hat in der Frühjahrsausgabe 2023 seines Afi-Barometers nachgefragt.
Demnach sind 67 Prozent der Südtiroler Arbeitnehmer:innen der Meinung, dass sie auch im Alter von 65 Jahren noch ihren jetzigen Beruf ausüben können. Zwölf Prozent halten dies für „sehr unwahrscheinlich“ und 21 Prozent für „eher unwahrscheinlich“.
Vorausgesetzt mehr Entlohnung, weniger Stress und mehr Flexibilität
Bis zum Alter von 65 Jahren den derzeitigen Beruf auszuüben, ist also möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der wirksamste Anreiz ist und bleibt wirtschaftlicher Art: 86 Prozent der Befragten geben an, dass die Aussicht auf eine ansprechende Entlohnung ein wichtiger Faktor für ihre Entscheidung wäre.
Es folgen mit ähnlich hohen Prozentwerten eine Verringerung der Stressfaktoren, eine geringere und flexiblere Arbeitszeit, eine bessere Situation mit den Arbeitskolleginen und -kollegen sowie eine geringere körperliche Belastung.
Afi-Direktor Stefan Perini meint: „Die Option der Arbeit über 65 Jahre hinaus in Teilzeit kann sicher zur Abmilderung des derzeitigen Fachkräftemangels beitragen, gleichzeitig würde damit auch der Transfer des Know-hows an die nächsten oder jüngeren Generationen erleichtert.“
Die Gründe gegen Arbeit im höheren Alter
Für das Drittel der Südtiroler Arbeitnehmer:innen, das es nicht für möglich hält, den eigenen Beruf mit 65 noch ausüben zu können, sind die ausschlaggebenden Gründe körperliche (für 69 Prozent der Befragten) und psychische Belastungen (für 61 Prozent).
Auch familiäre Gründe sind nach wie vor von Bedeutung (für 52 Prozent der Befragten), wie zum Beispiel die Notwendigkeit, einen Angehörigen zu pflegen.