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Rom – Steuerpflichtigen, welche die Zuzugsbegünstigung beanspruchen und ihren Wohnsitz nach Süditalien verlegen, steht eine zusätzliche Begünstigung zu: Anstatt der Steuerbefreiung von 70 Prozent der Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit wird die Befreiung auf 90 Prozent erhöht; so laut den 2015 eingeführten Bestimmungen für die bis 2024 erfolgten Zuwanderungen. Mit einer gesetzesvertretenden Ver...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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Italien
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