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Rom – Die Zuzugsbegünstigung für italienische Staatsbürger, die als „Heimkehrer“ den Wohnsitz nach Italien verlegen, sieht unter anderem vor, dass diese in den vorherigen zwei Jahren im Aire-Verzeichnis der Auslandsitaliener eingetragen sein mussten. Die neue Regelung verlangt hingegen, dass die Eintragung im Aire-Verzeichnis für mehr als drei Jahre besteht. Der persönliche Geltungsbereich stellt ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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