Den SWZ-Newsletter abonnieren
Rom – Vielfach wird die Zuzugsbegünstigung für die nach Italien zugezogenen Bürger, welche die vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen, von der Einnahmenagentur aberkannt, wenn diese nicht über den Arbeitgeber aufgrund der entsprechenden Anfrage gewährt wurde. Diesbezüglich sind mehrere Urteile des Steuergerichtshofes von Mailand (erster Grad) und der Lombardei (zweiter Grad) zu verzeichnen, welche ...
Flexi-Abo
Hier können Sie sich einen Überblick über die Abo-Optionen der SWZ verschaffen.
Sie haben bereits ein Abo? Hier anmelden
Sie haben bereits ein Abo, aber noch keine Zugangsdaten? Oder Probleme beim Einloggen?
Dann schicken Sie uns bitte hier eine Nachricht
Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
Innsbrucker Straße 23
39100 Bozen
Italien
info@swz.it
(+39) 0471 973 341
Diese Website verwendet Cookies während Sie durch die Website navigieren, um Ihre Erfahrungen zu verbessern. Für die Funktionalität der Website verwenden wir technische Cookies und für anonyme Statistiken Marketing Cookies. Durch das Klicken auf Akzeptieren, stimmen sie automatisch den Marketing Cookies zu, außer sie haben diese deaktiviert.