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Rom – Mit einer kürzlich erteilten Auskunft (Nr. 82 vom 20. März 2026) wurden zwei wesentliche Aspekte über die Zuzugsbegünstigung geklärt: die Arbeit im Homeoffice und die Anwendung der erhöhten Begünstigung, wenn die Kinder vor dem Zuzug bereits in Italien ansässig waren. Eine weitere Problematik betrifft bei Freiberuflern und anderen Selbstständigen den Verlust der Begünstigung, wenn die Schwel...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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