Den SWZ-Newsletter abonnieren
Rom – Die Ende 2023 erlassene Reform über die Zuzugsbegünstigung (Art. 5 Dlgs Nr. 209/2023) sieht bekanntlich einige Einschränkungen in Bezug auf den vorherigen Aufenthalt im Ausland bzw. den steuerlichen Wohnsitz vor. Im Allgemeinen muss der Wohnsitz im Ausland, vor der Wohnsitzverlegung nach Italien, zumindest drei Steuerperioden betragen haben. Erfolgt allerdings die Anstellung in Italien nach ...
Flexi-Abo
Hier können Sie sich einen Überblick über die Abo-Optionen der SWZ verschaffen.
Sie haben bereits ein Abo? Hier anmelden
Sie haben bereits ein Abo, aber noch keine Zugangsdaten? Oder Probleme beim Einloggen?
Dann schicken Sie uns bitte hier eine Nachricht
Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
Innsbrucker Straße 23
39100 Bozen
Italien
info@swz.it
(+39) 0471 973 341
This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. We use technical cookies for website functionality and marketing cookies for anonymous statistics. By clicking Accept, you automatically agree to the marketing cookies, unless you have disabled them.