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Das Finanzgesetz 2006 gibt den Steuerzahlern (nur natürliche Personen) die Möglichkeit, einen Teil (5 Promille) der von ihnen gezahlten Irpef bestimmten Einrichtungen zuzuwenden. Der Staat will also mit einem Teil des Irpef-Aufkommens das Volontariat und andere gemeinnützige Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung, die medizinische Forschung und die Universitäten unterstützen. Neben der En...
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