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Rom – Die Einnahmenagentur verbleibt bei Auskünften über die Zuzugsbegünstigung bei ihren restriktiven Auffassungen, auch wenn diese nicht gesetzlich abgedeckt sind. In einer kürzlich gestellten Anfrage (Auskunft Nr. 152 vom 15. Juli 2024) wird der Fall eines Steuerpflichtigen behandelt, der für drei Jahre in Deutschland gelebt hat, im August 2023 nach Italien gezogen ist und sich hier an einer Un...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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