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Mit der ab 2004 mögliche Transparenzbesteuerung wird in der Praxis für die kleinen GmbHs das gleiche Besteuerungsverfahren der Personengesellschaften angewandt: Das steuerliche Ergebnis der GmbH wird direkt den Gesellschaftern zugewiesen, unabhängig von der Ausschüttung. Die wichtigsten Vorteile:
- Man vermeidet die teilweise wirtschaftliche Doppelbesteuerung der Gewinne zuerst in der Gesellschaft...
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