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Rom – Die Steuerpflichtigen, welche bis 30. November 2015 die Selbstanzeige für Vermögen im Ausland vorgenommen haben, können nun einen Antrag stellen, die entsprechenden Bescheide der Einnahmenagentur über die zertifizierte Mail-Box des Steuerberaters zu erhalten. Es ist dazu ein eigener Vordruck zu verwenden, der kürzlich mit Verordnung vom 13. April 2016 veröffentlicht worden ist. Der Antrag is...
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