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Rom – Ein Gesetz aus dem Jahr 2017 – das Gesetz über Markt und Wettbewerb (Gesetz Nr. 124/2017, Art. 1 Abs. 125 und 127) – sieht neue Transparenzvorschriften in Bezug auf öffentliche Zuschüsse sowie andere Zuwendungen und Erleichterungen vor. Die Bestimmung betrifft Verbände, Vereine und andere Einrichtungen, auch jene des sogenannten dritten Sektors, sowie allgemein alle Unternehmen. Die Vorschri...
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