Bozen/Trient – Die Regionalregierung hat einen Gesetzentwurf genehmigt, der Zusatzrentenfonds für den Nachwuchs deutlich attraktiver macht. Er sieht einen finanziellen Beitrag für alle Neugeborenen, Adoptiv- oder Pflegekinder vor, die in einen Zusatzrentenfonds eingeschrieben werden. Die Maßnahme beruhe auf der Erkenntnis, dass die künftigen Renten aufgrund des Übergangs zum beitragsbezogenen System deutlich niedriger sein werden als in der Vergangenheit.
Was sieht der Gesetzentwurf konkret vor? Allen Neugeborenen ab 1. Januar 2025 und vorübergehend auch den vorher Geborenen bis einschließlich zum Jahr 2020 wird ein Beitrag von 300 Euro direkt in die Zusatzrentenposition eingezahlt. Und für die folgenden vier Jahre ist ein Beitrag in Höhe von 200 Euro pro Jahr vorgesehen, sofern die Familie selbst einen Betrag von mindestens 100 Euro jährlich in den Fonds einzahlt. Für Adoptiv- und Pflegekinder gilt nicht das Geburtsdatum, sondern jenes der Adoption bzw. Überlassung.
Der Beitrag kann in Anspruch genommen werden, wenn die antragstellende Person seit mindestens drei Jahren ihren Wohnsitz in einer Gemeinde der Region hat, während die minderjährige Person zum Zeitpunkt der Geburt in der Region wohnhaft sein muss bzw. im Fall von Adoption oder Pflege den Wohnsitz in der Region erwerben muss. Der Beitritt zu einer Zusatzrentenform muss zum Zeitpunkt des Beitragsgesuchs bereits erfolgt sein. Die wirtschaftliche Lage der Familie wird nicht berücksichtigt, sprich die Leistung ist einkommensunabhängig.
Die Region geht davon aus, dass etwa 20 Prozent der potenziell Berechtigten den Beitrag in Anspruch nehmen werden. Sie rechnet mit Ausgaben von 3,2 Millionen Euro im ersten Jahr und anschließend zwei Millionen Euro jährlich. Die Verwaltung der Maßnahme übernimmt die Inhouse-Gesellschaft Pensplan Centrum.
„Eine Notwendigkeit“
„Im öffentlichen Bereich sind wir die ersten in Italien, die eine strukturelle Förderung für die Zusatzvorsorge von Kindern einführen. Mit einer vorausschauenden Politik nehmen wir die künftigen Herausforderungen vorweg“, sagt Arno Kompatscher, der Präsident der Region, und betont: „Die Zusatzvorsorge ist keine Möglichkeit mehr, sondern eine Notwendigkeit.“
Der Initiator des Gesetzes ist Carlo Daldoss, der Regionalassessor für Sozialvorsorge. Er erklärt: „Dank des Pensplan-Projektes ist in unserer Region das Bewusstsein für die Altersvorsorge weiter verbreitet als im restlichen Land, aber es ist nun an der Zeit, einen weiteren Schritt nach vorn zu machen. Es ist schwierig, von jungen Menschen zu verlangen, dass sie heute über die Rente nachdenken, die sie in 40 Jahren erhalten werden, aber wir können die Voraussetzungen dafür schaffen, dass dieses Sparen dank konkreter öffentlicher Unterstützung sofort beginnt.“