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Mit 1. Jänner 2008 können alle Mitglieder die an den Rentenfonds überwiesenen Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 5.164,57 Euro im Jahr vom eigenen Gesamteinkommen abziehen. Die Höchstgrenze von 12 % des Einkommens und die Grenze der doppelten in den Rentenfonds einfließenden Abfertigung für Arbeitnehmer/innen ist nicht mehr gültig.
Auf die Rentenleistungen, abzüglich der nicht abgezogenen Bei...
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