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Rom – Für 2012 sind verschiedene Verminderungen für die Irap vorgesehen. Einmal geht es um die von der Monti-Verordnung (Art. 2 DL Nr. 201/2011) verfügten Neuerungen: Die anteilige Irap, welche sich aus den Lohnkosten ergibt, kann von den Ertragsteuern Ires und Irpef abgezogen werden; die für die Arbeitnehmer vorgesehenen Absetzbeträge von je 4.600 Euro werden für Frauen sowie Jugendliche bis zu 3...
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