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Rom – Vor einigen Wochen gab es noch eine gewisse Aufregung über die IMU-Besteuerung für die landwirtschaftlichen Nutzgebäude: Diese in Berggebieten gelegenen Baueinheiten sollten von der IMU befreit werden, die Ertragsteuer Irpef wäre dann aber auf jeden Fall geschuldet. Die landwirtschaftlichen Nutzgebäude in Berggebieten sind in der endgültigen Fassung der IMU-Bestimmungen (nach den Änderungen ...
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