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Der Passus im so genannten Finanzgesetz 2004 ist unscheinbar, und dessen Bedeutung für Laien nicht verständlich. Art. 13, zweiter Absatz, des Landesgesetzes zum Nachtragshaushalt 2004, hat folgenden Wortlaut: „Im zweiten Satz von Absatz 13 des Artikels 48 des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr. 13, in geltender Fassung (es handelt sich hier um das Landesraumordnungsgesetz, Anm. d. Red.) werden...
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