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Rom - Die Umstrukturierungen von Unternehmen - so die Einbringung von Betrieben in Gesellschaften, die Verschmelzungen und die Spaltungen - sind steuerlich grundsätzlich neutral (Haushaltsgesetz 2008; Art. 1 Abs. 46 u. 47 Ges. Nr. 244/2007). Für das übernehmende oder das aufnehmende Unternehmen besteht jedoch die Mö;glichkeit, die im Zuge der Umstrukturierung aufgedeckten Mehrwerte bei der überneh...
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