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Mit der Jahreserklärung der Steuersubstituten sind bekanntlich die im Vorjahr ausgezahlten Vergütungen zu melden, die im Allgemeinen einer Quellen- oder Abzugsteuer unterliegen und für die Sozialabgaben berechnet wurden. Die Erklärung besteht aus zwei Teilen, für die unterschiedliche Vorschriften gelten.
- Die „vereinfachte Meldung“ (Vordr. 770/S), mit den Daten über Löhne, Honorare und Provisione...
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