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Zulässige Kontrollsysteme

ZEITERFASSUNG – Der Kassationsgerichtshof hat ein interessantes Urteil in Zusammenhang mit der Entlassung eines Arbeitnehmers gefällt, der mehrfach falsche Stempelungen der Arbeitszeit vorgenommen hatte. Zeiterfassungssysteme sind nicht gleichzustellen mit Instrumenten für die Fernüberwachung.

Josef Tschöll von Josef Tschöll
30. April 2026
in Steuern & Recht
Lesezeit: 3 mins read

Die disziplinarrechtliche Verwendung von Daten aus dem Zeiterfassungssystem ist erlaubt, urteilt der Kassationsgerichtshof. (Foto: Shutterstock / Reshetnikov_art)

Rom – Die Kontrolle der Arbeit­nehmer:innen durch Überwachungsanlagen ist ein heikles Thema, weil der Artikel 4 des Arbeitnehmerstatuts diese Materie sehr streng regelt. Die Installation solcher Anlagen ist nur für folgende Zwecke und mit Ermächtigung des Arbeitsinspektorats oder eines Betriebsabkommens möglich:

Erfordernisse der Organisation und Produktion; Erfordernisse der Arbeitssicherheit; f...

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Schlagwörter: 17-26Premium

Ausgabe 17-26, Seite 12

Josef Tschöll

Josef Tschöll

Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.

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