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Rom – Die Begleitverordnung zum Haushaltsgesetz sieht unter anderem zusätzliche Einschränkungen bei der Verrechnung von Steuerguthaben vor (Art. 3 DL Nr. 124/2019). Es werden im Wesentlichen die bei der Verrechnung von MwSt-Guthaben vorgesehenen Einschränkungen auch auf die Einkommensteuern und die Wertschöpfungssteuer IRAP ausgedehnt. Zudem dürfen die Zahlungsvordrucke F24 mit Verrechnungen von G...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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