Den SWZ-Newsletter abonnieren
Rom - Bei der Übertragung von der Registersteuer unterliegenden Liegenschaften (also nicht die Übertragungen seitens der Unternehmen) ist die Steuer grundsätzlich mit Bezug auf den vereinbarten Kaufpreis zu berechnen. Die einzige Ausnahme gilt noch - nach den Änderungen durch das Haushaltsgesetz 2007 - für die zu Wohnzwecken bestimmten Liegenschaften, die an Privatpersonen veräußert werden: Als Be...
Flexi-Abo
Hier können Sie sich einen Überblick über die Abo-Optionen der SWZ verschaffen.
Sie haben bereits ein Abo? Hier anmelden
Sie haben bereits ein Abo, aber noch keine Zugangsdaten? Oder Probleme beim Einloggen?
Dann schicken Sie uns bitte hier eine Nachricht
Wochenblatt für Wirtschaft und Politik. Umfassende Informationen jeden Freitag seit 1919.
Innsbrucker Straße 23
39100 Bozen
Italien
info@swz.it
(+39) 0471 973 341
This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. We use technical cookies for website functionality and marketing cookies for anonymous statistics. By clicking Accept, you automatically agree to the marketing cookies, unless you have disabled them.