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Rom – Für die Übertragung von landwirtschaftlichen Grundstücken und entsprechendem Zubehör an selbstbewirtschaftende Kleinbauern und die beruflichen Landwirte gilt die begünstigte Registersteuer von 1 Prozent; für die Hypothekar- und die Katastersteuer wird der Fixbetrag von 200 Euro angewandt. In einem Auskunftsersuchen einer Landesdirektion wird die Frage aufgeworfen, ob die Begünstigung auch fü...
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