Bozen – In der Zwischenzeit entwickelt sich das globale geopolitische und handelspolitische Umfeld rasch weiter. Der Krieg in der Ukraine, die Sanktionen gegen Russland, die Spannungen zwischen den Wirtschaftsblöcken, die Rückkehr protektionistischer Maßnahmen in den USA und die jüngsten „green“ Politiken der EU, wie das CBAM, definieren die Art und Weise des grenzüberschreitenden Unternehmertums neu.
In diesem Szenario ist es nicht nur ein Vorteil, auf dem neuesten Stand zu sein, sondern eine Notwendigkeit. Wer die neuen Regeln nicht kennt, riskiert schwere Strafen, Warenblockaden oder echte wirtschaftliche Schäden.
Ein weiterer Schritt in dieser regulatorischen Entwicklung ist das Inkrafttreten des Dekrets 141/2024, welches das alte TULD aufhebt und das Zollsanktionssystem radikal reformiert.
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Mehrwertsteuer, die in jeder Hinsicht zu einem „Zoll-Grenzrecht“ wird: Das bedeutet, dass ihre Umgehung sich auf die Höhe der Sanktion auswirkt, die so sehr hoch werden kann, bis zu 200 Prozent der entgangenen Grenzrechte. Die Höhe der entrichteten Abgaben ist das wichtigste Kriterium für die Unterscheidung zwischen administrativen und strafrechtlichen Verstößen: Die Schwelle liegt bei 10.000 € für die Zölle und 100.000 € für die Mehrwertsteuer. Eine Änderung, die noch mehr Strenge bei der Verwaltung von Zollverfahren erfordert, von der Kontrolle der Dokumentation bis zur Zollanmeldung.
Zollrechtliche Einreihung, präferenzieller Ursprung und Wert
Insbesondere die zollrechtliche Einreihung, der präferenzielle Ursprung und der Wert sind die drei Säulen, die sorgfältig überwacht werden müssen. Fehler in diesen Bereichen können zu Nachforschungen, Strafen oder sogar strafrechtlichen Anzeigen führen. Es ist daher wichtig, sich auf Fachleute zu verlassen, die in der Lage sind, Unternehmen bei der Verwaltung von Praktiken und beim Aufbau einer soliden Compliance zu unterstützen.
Währenddessen bleibt die Handelspolitik unberechenbar. Die Zölle der Trump-Ära zeigen, dass sich die Tarife von einem Tag auf den anderen ändern können. Es ist wichtig, die Maßnahmen und Tarife ständig zu überwachen, um Überraschungen zu vermeiden, wenn sich die Ware bereits im Transit befindet. Der Customs Data Hub wird den europäischen Zoll bis 2028 digitalisieren. Die zentrale Anlaufstelle SU.DO.CO wird ebenfalls ausgebaut, um die Kontrollen zu bündeln, und das CBAM wird einen Zoll auf Einfuhren mit hohem CO2-Ausstoß einführen.
Die Zukunft des Zolls steht vor der Tür. Am besten mit dem richtigen Partner an der Seite.
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